Es handelt sich um einen Anhänger mit einem Hüttenaufbau.
Der Ausschankwagen wird über einen 16A Starkstromanschluss mit Strom versorgt. Im inneren befindet sich rundherum eine Arbeitsplatte, einige Regale, ein Kühlschrank mehrere Steckdosen, sowie Licht.
Wichtig:
Der Ausschankwagen hat zwar eine Anhängerbeleuchtung bzw. die für Anhänger vorgeschriebenen Dreieckrückstrahler, doch ist er nicht angemeldet sondern hat nur ein 10 km/h Schild . Daher keine Anmeldung notwendig.
Wir die Ybbstaler Rollerflotte übernehmen keine Haftung für den Transport . ( Bußgeld, Abschleppgebühren, ….)
Die Leihgebühr beträgt 50.- pro Wochenende (Freitag – Sonntag) und 30.- pro Tag unter der Woche (Montag –Freitag)
Der Auschankwagen ist in demselben Zustand zurückzustellen wie er abgeholt wurde. Bei beschädigten Teilen sind diese durch gleichwertige zu ersetzten bzw. entstandene Schäden zu reparieren. Bei größeren Schäden (Umgestürzt, Kollision,….) ist zusätzlich ein Reparaturbeitrag von 500.- zu entrichten, da Folgeschäden oft nicht gleich feststellbar sind.
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